Am 27. März hat unser Netzwerk Gemeinsam gegen rechts – für eine bessere Demokratie im gut besuchten Stuttgarter Gewerkschaftshaus ein Podiumsgespräch über politische Repression in der Bundesrepublik veranstaltet. Das Thema ist brandaktuell und erhält ständig neue Nahrung. Mitwirkende war u. a. Netzwerk-Mitglied Annette Ohme-Reinicke. Im Nachhinein hat die Soziologin auf Wunsch von Freunden in den USA einen Beitrag zum Thema verfasst, der für ein US-Magazin ins Amerikanische übersetzt wurde:
Zivilgesellschaft unter Druck –
Wie die Regierung den Rechtsextremen die Tür öffnet
Organisationen und Aktivisten der Zivilgesellschaft geraten in Deutschland zunehmend unter Druck. Einige Engagierte erhalten Berufsverbot, mehreren Initiativen wird das Bankkonto gesperrt. Beobachtungen durch den Verfassungsschutz nehmen zu und die Meinungsfreiheit wird eingeschränkt. Außerdem werden Fördergelder demokratiepolitischer Initiativen gestrichen oder Räumlichkeiten für öffentliche Veranstaltungen nicht zur Verfügung gestellt. Dies alles geschieht, während die deutsche Regierung immer wieder betont, sie würde eine „Brandmauer“ gegen die rechtsextreme AfD errichten und auf keinen Fall mit ihr zusammenarbeiten. Durch die Schwächung der Zivilgesellschaft bereitet sie jedoch den Rechtsextremen den Boden und fördert deren Einfluss. Hatte der heute amtierende Kanzler im Jahr 2018 angekündigt, er würde die Ergebnisse der AfD halbieren – sie lag zu dieser Zeit bei unter 20 Prozent –, ist deren Stimmenanteil in Wirklichkeit stark gewachsen: Zurzeit liegt die Partei laut repräsentativer Umfragen einen Prozentpunkt vor der regierenden konservativen CDU.
Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft wurden in den letzten Jahren immer wieder eingeschränkt: Die Einspruchsmöglichkeiten beim Bau technischer Großprojekte etwa wurden erschwert, die Bürgerräte abgeschafft. Als der deutsche Kulturstaatsminister Weimer im Frühjahr 2026 drei linke Buchläden ohne Begründung von der Verleihung des jährlich zu vergebenden Buchhandlungspreises ausschließen ließ, titelte die Süddeutsche Zeitung, am 12. März: Dahinter „steckt ein größerer Plan“.
Tatsächlich führt die Regierung verschiedene Instrumente gegen die Zivilgesellschaft ins Feld, die offensichtlich das Ziel haben, jede kritische Öffentlichkeit zu unterdrücken. So wächst die Furcht vor der Entwicklung zu einem autoritären Staat.
Betroffen ist beispielsweise das bundesweite Förderprojekt „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Im Rahmen dieses Programms verteilt die Bundesregierung seit 2015 jährlich rund 100 Millionen Euro. Bürgerinitiativen, Jugendbildungsstätten, Gruppen für Gewaltprävention und Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten erhalten Beträge. Darunter Gruppen wie die „Bürgerinitiative bunt statt braun“ oder der Verein „für Vielfalt und Demokratie“. Die für dieses Projekt zuständige CDU-Ministerin Prien hat kürzlich angekündigt, dass Mittel gestrichen und neu verteilt werden sollen. Anstatt das Bewusstsein für Rechtsextremismus zu schärfen und demokratische Initiativen zu unterstützen, sollen die Mittel künftig in Projekte fließen, die deutsches „Brauchtum“ und Einrichtungen wie die Freiwillige Feuerwehr fördern. Absurderweise beruft sich die Ministerin auf „den Schutz der Demokratie“, während sie Demokratieprojekten das Geld entzieht.
Die Angriffe auf die Zivilgesellschaft dauern schon länger an. So wurde 2025 bekannt, dass zwischen 2020 und 2024 rund 1230 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1300 Einzelpersonen vom Verfassungsschutz überprüft worden waren. Bei etwa 200 Organisationen wurden „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ gemeldet. In der Regel war die Folge, dass staatliche Fördergeld nicht gezahlt wurden. Betroffen waren Organisationen wie Omas gegen Rechts. Diese Angriffe lösten breite Empörung aus.
Grundlage dafür war das sogenannte Haber-Verfahren. Emily Haber, die damalige Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, hatte 2017 anderen Ressorts der Bundesregierung angeboten, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu nutzen, um über die Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen zu entscheiden. Sogenannte Extremisten dürften kein Geld bekommen. Die Anfragen an den Verfassungsschutz sollten ausdrücklich geheim erfolgen. Allerdings darf der Verfassungsschutz keine konkreten Informationen weitergeben, sondern nur bestätigen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen oder nicht. Das ist der Grund dafür, dass Kulturstaatsminister Weimer nicht beantworten konnte, warum genau die drei linken Buchläden von der Preisverleihung ausgeschlossen wurden. Und deshalb erfahren Betroffene meist nicht, welche „Erkenntnisse“ der Verfassungsschutz (angeblich) hat. Folglich ist auch kein formaler Widerspruch möglich. Es finden keine öffentlichen Gerichtsverfahren statt, und für das Haber-Verfahren gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es ist rechtswidrig.
Seit zehn Jahren wird auch die allgemeine Meinungsfreiheit verstärkt angegriffen, wie der Jurist und Journalist Ronen Steinke nachweist. „Der Staat“, schreibt er, „definiert heute etliche Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen.“ Ermittlungen wegen „Äußerungsdelikten“ haben sich mindestens verdreifacht, und inzwischen finden Razzien statt, weil jemand das Delikt der Beleidigung begangen haben soll. „Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben“, so Steinke in seinem aktuellen Buch „Meinungsfreiheit“.
Sanktionen richten sich auch gezielt gegen einzelne Aktivisten. Der aus dem Iran stammende Stuttgarter Gewerkschafter Damial Bamdadi engagiert sich gegen rechtsextreme Entwicklungen in den Gewerkschaften. Mit der Begründung „linksextremer Aktivismus“ wurde ihm die Einbürgerung verweigert; er lebte zu diesem Zeitpunkt seit 13 Jahren in Deutschland. Die junge Lehrerin Lisa Pöttinger aus München erhielt wegen ihres Engagements bei Fridays for Future Berufsverbot.
Zu einem weiteren Instrument gegen die Zivilgesellschaft ist das sogenannte Debanking geworden. Hier werden, oft ohne dass die Betroffenen es vorher wissen, Bankverbindungen gekappt. Das heißt, Kreditkarten funktionieren plötzlich nicht mehr, man kann kein Geld mehr abheben, nichts elektronisch kaufen. Es bleibt nur ein Grundbetrag von etwa 500 Euro zu Verfügung. In einigen Fällen ist es den Betroffenen bei Strafe verboten, Hilfe von anderen Personen anzunehmen. Das Debanking wurde angewandt gegen Autoren, Verlage, Vereine, Radiostationen – und auch gegen die Deutsche Kommunistische Partei (DKP).
Grundlage des Debanking sind sogenannte „Terrorlisten“. Die erste dieser Listen wurde Ende September 2001 von George Bush jr. im Zuge des „War on Terror“ beschlossen. Wenige Monate später erstellte auch die EU eine Sanktionsliste. Sie wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Den Sanktionen liegen keine Gerichtsbeschlüsse zugrunde, keine Anklagen. Eine öffentliche juristische Verteidigung ist meist nicht möglich. Diese Form existenzgefährdender Entrechtung erinnert historisch an „mittelalterliche Ächtung und Verbannung“, so der Autor Hannes Hofbauer. Es macht sich ein „gerichtsloses Rechtssystem“ breit, in dem ein kluges, grundlegendes Prinzip jedes demokratischen Staates, außer Kraft gesetzt ist: die Gewaltenteilung.
Auf welche der Listen – die amerikanische oder die europäische – gerade zurückgegriffen wird, ist oft nicht klar. So kündigte die GLS-Bank, die mit ihrem sozial-ökologischen Anspruch wirbt, 2025 der DKP die Konten. Eine genaue Begründung gab es nicht. Vermutlich war der Auslöser eine Spendenaktion für Kuba. Der traditionsreichen Initiative Rote Hilfe kündigte ebenfalls letztes Jahr die Sparkasse Göttingen das Konto. Es kam zu einem Gerichtsverfahren, und die Sparkasse erklärte, die Rote Hilfe habe für ein „von der US-Regierung als Terrororganisation eingestuftes Netzwerk“ zu Spenden aufgerufen. (Norddeutscher Rundfunk, 6. 3. 26) Die Bank habe das Konto gekündigt, weil sie „Nachteile am Finanzmarkt“ befürchtete. Offenbar wird seitens der USA damit gedroht, die deutschen Banken aus dem SWIFT-Abkommen auszuschließen, sollten sie die Konten nicht kündigen.
Auf der europäischen Sanktionsliste landete auch der in Belgien lebende Schweizer Jacques Baud, ehemaliger Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes. Er bekleidete einen der höchsten Rängen im Schweizer Militär und wurde sanktioniert, weil er anhand ukrainischer Quellen die Mitverantwortung ukrainischer Politiker an der Fortdauer des Krieges belegte und die Europäische Union (EU) für ihre Voreingenommenheit und einseitige Unterstützung der Ukraine kritisierte, sich für Verhandlungen einsetzte und die Meinung vertrat, militärisch sei Russland nicht zu besiegen. Alle Bankverbindungen wurden gekappt und ein Reiseverbot verhängt.
Dem Richter am Internationalen Strafgerichtshof Nicolas Guillous und einigen seiner Kollegen wurden im August 2025 ebenfalls die Konten geschlossen. Der Grund: Sie hatten Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Gallant erlassen. Auch die italienische Juristin und UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten, Francesca Albanese ist betroffen. Ebenso der Journalist Hüseyin Dogru aus Berlin. Er hatte auf seiner Website Red über den Gaza-Krieg und Repressionen gegen Aktivisten berichtet.
Insbesondere Aktivitäten, die sich mit der Situation der palästinensischen Bevölkerung öffentlich auseinandersetzen wollen und Kritik an der israelischen Regierung üben, werden kriminalisiert. So wurde ein Palästina-Kongress, der im April 2024 in Berlin stattfinden sollte, gewaltsam von der Polizei aufgelöst. Rednern wie Yanis Varoufakis, ehemaliger griechischer Finanzminister, und Francesca Albanese wurde die Einreise nach Deutschland verboten. Oft werden keine Räumlichkeiten für geplante Diskussionen zur Verfügung gestellt. Der Philosophin Nancy Frazer wurde eine zugesicherte Gastprofessur in Deutschland wieder entzogen. Zahlreichen Aktivisten, die keinen deutschen Passe haben, wurde das Aufenthaltsrecht in Deutschland entzogen, manche verloren ihren Job. Die jüdische Aktivistin Iris Hefets wurde dreimal in Berlin festgenommen, als sie für Rechte der Palästinenser demonstrierte. Während der Berliner Bürgermeister forderte, dass jüdische Studierende ohne Angst studieren können müssen, ging die Berliner Polizei mit Schlagstöcken gegen jüdische Studierende vor, die die Universität besetzt hatten. Selbst Vertreter des UN-Menschenrechtsrates zeigten sich im Oktober 2025 „alarmiert über die Unterdrückung von Solidaritätsaktionen für Palästina durch Deutschland“. Sie kritisierten die Polizeigewalt gegen Aktivisten und forderten die Bundesregierung auf, das Recht auf friedliche Versammlung zu achten. Das „Transnational Institute“ aus Amsterdam sieht Deutschland in einem ausführlichen Bericht hinsichtlich der Palästina-Solidarität als „Labor der Repression“.
Auch die rechtsextreme AfD nutzt legale Möglichkeiten, um gegen die Zivilgesellschaft vorzugehen. Schon kurz nach ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 stellte sie eine Anfrage zu dem schon erwähnten Förderprogramm „Demokratie leben!“. Der Bundestag ist auskunftspflichtig und veröffentlichte auf 68 Seiten sämtliche Geldempfänger des Programms in ganz Deutschland. Die AfD baut die Zivilgesellschaft, vor allem in Gestalt der NGOs, seither zum Feindbild auf. Sie spricht von einem „NGO-Komplex“ und verkündete im Mai 2025 einen „Aktionsplan“, um den „NGO-Sumpf trockenzulegen“. Dies zielt darauf, öffentliche Kritik an Rechtsextremismus, Klimapolitik, Rassismus und anderen Themen auszulöschen. Dabei nutzt diese Partei die Instrumente des demokratischen Parlamentarismus – letztlich um diesen abzuschaffen. Vor Kurzem, im Januar 2026, schrieb die AfD eine Stelle aus, die explizit der Beobachtung und Auswertung zivilgesellschaftlicher Organisationen dient. Dafür soll auch eine Datenbank über zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivisten aufgebaut werden – und zwar mit den Daten, die der Bundestag geliefert hat.
Im Visier der Rechtsextremen sind insbesondere Organisationen wie die renommierte Amadeu Antonio-Stiftung, deren Namensgeber 1990 von Rechtsextremen in Brandenburg ermordet wurde. Sie bietet unter anderem finanzielle Hilfe, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit für Opfer rechtsextremer Gewalt, dokumentiert rechte Gewalt, unterstützt Betroffene und bietet Weiterbildung über demokratisches Handeln. Die AfD beantragte, die staatliche Unterstützung der Stiftung zu beenden.
Einige der repressiven Maßnahmen entfalten ironischerweise Wirkungen, die Betroffene durchaus begrüßen: Einer der sanktionierten Buchläden erklärte Kulturstaatsminister Weimer zum „Mitarbeiter des Jahres“: Seit dem Ausschluss von der Preisverleihung ist der Umsatz des Ladens in die Höhe geschnellt. Der Schweizer Generaloberst freut sich ebenfalls über einen rasant gestiegenen Verkauf seiner Bücher. Für ein Symposium der 250 Jahre alten Institution Württembergischer Kunstverein unter dem Titel „Zur Kritik der Freiheit und ihrer Repression“, dem nach der Intervention der Deutsch-Israelischen Gesellschaft wegen „Antisemitismus“ die städtische Förderung von 15.000 Euro entzogen wurden, kam bei einer Spendenaktion innerhalb einer Woche mehr Geld zusammen, als benötigt wurde: fast 20 000 Euro. Das Symposion fand statt. Und: Viele Leute wissen jetzt auch, dass es immer noch eine Deutsche Kommunistische Partei in Deutschland gibt.
Dennoch: Die Sanktionen bereiten nicht nur rechtem Extremismus den Boden und verschlechtern die Bedingungen zivilgesellschaftlichen Handelns. Die aktuelle Regierungspolitik widerspricht auch den Prinzipien demokratischer Gesellschaften, die sie zu schützen vorgibt. Um der Rechtsentwicklung entgegenzuwirken müssen Bedingungen für demokratisches Handeln verbessert und öffentliche Auseinandersetzungen, Informations- und Meinungsfreiheit gefördert – und nicht kriminalisiert – werden.
FLANEURSALON LIVE:
Open Air am Freitag, 12. Juni,
im Wirtshausgarten der Ratze
Eric Gauthier & Friend und Cemre Yilmaz & Friends machen in diesem Sommer Musik bei unserem Flaneursalon am Freitag, 12. Juni, im Garten der Ratze am Raichberg. Außerdem auf der Bühne: Kabarettist Jess Jochimsen aus Freiburg. Beginn 19 Uhr. Essen: 16.30 Uhr bis 18 Uhr. Buchen kann man per Mail: ratzestr@gmail.com
Zweiter Abend im Tangoloft
Wegen großer Nachfrage gibt es am Sonntag, 28. Juni, auf Wunsch der Veranstalter einen zweiten Abend im Stuttgarter Tangoloft in der Hackstraße. Der erste am 10. Mai war sehr schnell ausverkauft. Flaneursalon mit: Eva Leticia Padilla & Dany Labana Martínez, Stefan Hiss – und Ehrengast Vincent Klink, der vom Gitarristen Lorenzo Petrocca begleitet wird. Hier der Link zu Infos und Vorverkauf