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Montag, 16. Juli 2012, 947. Depesche



 

NÄCHSTER FLANEURSALON am Dienstag, 25. September, im Club Speakeasy, Rotebühlplatz 11. Mit Toba Borke & Pheel, Zam Helga, Dacia Bridges & Alex Scholpp.



SOUNDTRACK DES TAGES



DOKUMENT,

HAUSDURCHSUCHUNG BEI S-21-GEGNER



Das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet in seiner heutigen Print-Ausgabe ausführlich über das aggressive, oft skandalöse Vorgehen der Justiz gegen S-21-Demonstranten. Dazu zählt die Hausdurchsuchung bei dem Stuttgart-21-Gegner Dieter Reicherter, ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (Strafkammer). Hierzu hat das Blatt bereits am Sonntag einen Vorbericht ins Netz gestellt: SPIEGEL ONLINE

NACHTRAG: Bei der heutigen Montagsdemo am Bahnhof (18 Uhr) ist inzwischen Dieter Reicherter als Redner angekündigt.



Der Betroffene, Dieter Reicherter, hat zu seinem Fall am Sonntag eine Stellungnahme veröffentlicht. Sechs Wochen vor dem zweiten Jahrestag des bis heute nicht aufgearbeiteten Polizei-Angriffs auf Demonstranten am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten sollte dieses Dokument nicht untergehen. So wenig wie die Frage nach dem Verhalten der grün-roten Landesregierung. Deshalb hier die Erklärung von Dieter Reicherter:



"Bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich in einem 100–Seelen–Dorf im Schwäbischen Wald Folgendes zugetragen:



Auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte mein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen.

Anlass für die Aktion war, dass ich mich am 24.2.2012 aus Sorge um die Missachtung der Bürgerrechte durch Sicherheitsorgane des Landes Baden – Württemberg und des Bundes an die Öffentlichkeit gewandt und darauf hingewiesen hatte, dass die neue grün – rote Landesregierung die Praxis der alten Regierung fortführt, im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 friedliche Bürgerinnen und Bürger unter Einschaltung des Verfassungsschutzes zu bespitzeln und in sogenannten Gefährdungslagebildern zu erfassen. Selbst Gottesdienste, aber auch Aktionen von Befürwortern des Projekts, werden samt den Daten der Veranstalter als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgelistet.

Wie schon bei der Abfassung dieses Schreibens bin ich weiterhin der Auffassung, die Polizei, der Verfassungsschutz und andere Sicherheitsdienste hätten Wichtigeres zu tun als friedliche Bürgerinnen und Bürger, seien sie nun für oder gegen ein Bahnprojekt, auszuspionieren. Angesichts der jüngsten Erkenntnisse zur Arbeit der Verfassungsschutz -behörden habe ich massive Zweifel daran, dass bei der im Rahmenbefehl angeordneten Bespitzelung alle Rechtsnormen beachtet werden.



Als ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Ruhestand (zuletzt Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart) bin ich am 30.9.2010 (sogenannter Schwarzer Donnerstag) Zeuge eines völlig überzogenen Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten und dabei als Unbeteiligter auf einer Wiese inmitten einer friedlichen Menge Opfer eines Wasserwerferangriffs geworden. Meine damaligen Beobachtungen habe ich mit Hilfe zahlreicher Medien öffentlich gemacht. Dies hat dazu geführt, dass sich außer den Medien auch zahlreiche Betroffene sowie kritische Bürgerinnen und Bürger bei mir gemeldet und mir vertrauliche Berichte und Informationen überlassen haben. Seit Ende 2010 arbeite ich in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Aus dieser Entwicklung ergab sich auch meine Sorge um die Beeinträchtigung der Bürgerrechte durch den Rahmenbefehl des Landespolizeipräsidenten.

Die Staatsanwaltschaft benötigte lediglich vier Monate, um aus meinem von ihr am 25.2.2012 auf der Website www.bei-abriss-aufstand.de entdeckten Schreiben den Verdacht abzuleiten, ein Amtsträger habe unbefugt an mich ein Geheimnis offenbart und dadurch wichtige Interessen gefährdet. Sie nahm an, sie könne dazu bei mir Beweismittel finden. Mir selbst werden keine Straftaten vorgeworfen, vielmehr bin ich Zeuge.

Die Durchsuchung bei mir erfolgte nicht in den Tagen nach dem Erlass des richterlichen Beschlusses, sondern erst zu einem Zeitpunkt, als den Strafverfolgungsbehörden bekannt war, dass meine Mutter unmittelbar davor verstorben war, ich mich für mehrere Tage wegen einer nicht aufschiebbaren Reise im Ausland aufhielt und am Tag nach meiner Rückkehr die Beisetzung stattfinden sollte. Meine Nachbarn wurden zu meiner Person ausgefragt und – wie sie berichten – wurde ihnen wahrheitswidrig erklärt, ich sei verschollen.



Obwohl die Durchsuchungskräfte wussten, dass sie sich an meine Tochter wenden konnten, deren Telefonnummer ihnen bekannt war, warteten sie deren Rückruf nicht ab, sondern erzwangen von Bekannten die Herausgabe meines Schlüssels mit der Drohung, andernfalls gewaltsam in mein Haus einzudringen. Als Legitimation diente eine Visitenkarte mit der Aufschrift „Dezernat 3.5 Amtsdelikte und Korruption“ mit der vorhersehbaren Folge, dass in meinem Ort der Verdacht entstand, ich hätte etwas mit Korruption zu tun. Dass jemand im Besitz eines Schlüssels war, war offenbar deswegen bekannt, weil ich im November 2010 bei einer Vernehmung durch die Kriminalpolizei als Geschädigter in einem völlig anderen Verfahren Angaben zu den Schlüsselverhältnissen gemacht hatte.



11 a der Richtlinien für das Straf – und Bußgeldverfahren lautet:



„ Durchsuchung und Beschlagnahme stellen erhebliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen dar und bedürfen daher im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer sorgfältigen Abwägung.“



§ 106 der Strafprozessordnung schreibt vor:



„Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.“



Eine nähere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fand offenbar nicht statt.

Obwohl keinerlei Eile bestand, wurde nicht meine Rückkehr von der Reise abgewartet, um mir eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel anzubieten (sogenannte Abwendungsbefugnis). Ebenso wenig wurde meiner Tochter Gelegenheit gegeben, an der Durchsuchung teilzunehmen, und auch einer anderen Person meines Vertrauens wurde dies nicht ermöglicht.

Die Durchsuchung fand somit ohne jegliche Kontrollmöglichkeit statt. Was die Durchsuchungskräfte während der etwa zweistündigen Aktion im Haus unternommen haben, ist ungeklärt. Jedenfalls lässt sich anhand der Spuren feststellen, dass auch vertrauliche ärztliche Unterlagen meiner noch nicht bestatteten Mutter, schriftliche Unterlagen meiner vor

einem Jahr verstorbenen Schwester und persönliche Schriftstücke aus meinem Dienst beim Landgericht Stuttgart gesichtet wurden. Insbesondere aber wurden Unterlagen über meine Tätigkeiten beim Bürgertribunal zum 30.9., bei der Initiative 30.9., bei den Juristen zu Stuttgart 21 sowie Schriftwechsel mit Abgeordneten, anderen Mandatsträgern und Journalisten sowie vertrauliche Zeugenaussagen durchgesehen.



Schließlich wurden auch zwei Computer mitgenommen, die zahlreiche Dateien über Kontakte mit den vorgenannten Gruppen sowie mit Betroffenen des 30.9. und anderer polizeilicher Aktionen enthielten. Auch wurde eine „Klarsichthülle mit Dokumenten“ beschlagnahmt.

Bis heute weiß ich nicht, um welche Dokumente es sich handelt. Meine Schreiben an Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie meine vor zwei Wochen eingereichte Beschwerde blieben unbeantwortet. Ebenso wenig habe ich eine Niederschrift über die Durchsuchung bekommen, sodass ich noch nicht einmal weiß, welche Personen in meinem Haus waren.

Die beiden Computer habe ich zwar zurück erhalten. Was jedoch in der Zwischenzeit mit ihnen geschehen ist, weiß ich nicht. Zu befürchten ist, dass sämtliche gespeicherte Daten, darunter auch solche meiner Tochter und meiner verstorbenen Schwester, ausgespäht werden oder schon wurden. Ob darüber hinaus gegen mich Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden/wurden, wie dies der zitierte Rahmenbefehl nahe legt, weiß ich auch nicht.

Zu derartigen Befürchtungen hat Herr Oberstaatsanwalt Häußler in einem Aktenvermerk vom 9.11.2010, der sich in einer mich nicht betreffenden Akte (gegen den als „Prügelglatze bekannt gewordenen Polizeibeamten) befand, folgendes niedergelegt: „ Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass Herr Reicherter eine Wahnvorstellung entwickelt hat.“ Wegen Verdachts auf Datenschutzverstöße durch den Herrn Oberstaatsanwalt hatte ich mich kurz vor der Durchsuchungsaktion an den Herrn Landesbeauftragten für den Datenschutz gewandt.

Die Durchsuchung beeinträchtigt mich immer noch erheblich. Das Gefühl, dass Fremde in meinen persönlichsten Bereich eingedrungen sind und mein Leben unkontrolliert ausgeschnüffelt haben, hat sich festgesetzt. Während meiner beruflichen Tätigkeit haben mir immer wieder Opfer von Straftaten diese schwerwiegende Folge geschildert. Zwar weiß ich, dass keine Strauchdiebe in mein Haus eingedrungen sind, sondern Durchsuchungskräfte mit richterlicher Erlaubnis, doch ändert dies an den psychischen Folgen nichts.

Es tut mir leid, dass zahlreiche Menschen, die mir Dinge anvertraut haben, in diesen Strudel hinein gezogen werden.



Wer einen Missbrauch seiner Daten befürchtet, könnte sich wenden an:



Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, Telefon 0711-921-4416

zum Aktenzeichen 5 UJs 1639/12

Polizeipräsidium Stuttgart, Dezernat 3.5, Hauptstätter Str. 112, 70178 Stuttgart, Telefon 0711-8990-6304 zum Aktenzeichen ST/0327159/2012

Innenminister Gall, Innenministerium BW, Dorotheenstr. 6, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 231-4

Justizminister Stickelberger, Justizministerium BW, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-279-0

Landesbeauftragter für den Datenschutz BW, Königstr. 10 a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-615541-0



Die bei mir durchgeführten Maßnahmen halte ich für um so erstaunlicher als gerade in der letzten Zeit laufend geheime Unterlagen veröffentlicht werden, beispielsweise zur EnBW – Affäre, ohne dass dies die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hätte.

Sofern Zweck der Durchsuchungs – und Beschlagnahmeaktion gewesen sein sollte, mich einzuschüchtern und von meiner Arbeit abzuhalten, möchte ich klarstellen, dass dies nicht gelingen wird. Im Gegenteil werde ich erst recht nachfragen, warum gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten, der inzwischen der Untreue verdächtig ist, nicht wegen einer möglichen Verantwortung für den 30.9. ermittelt wird, warum gegen Verantwortliche des Projekts Stuttgart 21 nicht wegen des Verdachts zahlreicher Gesetzesverstöße bis hin zur Täuschung des Landtags ermittelt wird und warum nicht aufgedeckt wird, welche Eingriffe in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in Befolgung des Rahmenbefehls erfolgt sind. Auch werde ich weiter nachfragen, ob im Untersuchungsausschuss des Landtags zum 30.9. die Wahrheit vertuscht wurde und wer dafür verantwortlich ist.

Immerhin hatte der damalige Innenminister Rech als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags behauptet, dass eine Beobachtung von Projektgegnern nur hinsichtlich extremistischer Aktivitäten erfolge, welche Aussage sich mit dem damals geltenden 1. Rahmenbefehl offensichtlich nicht in Einklang bringen lässt.

gez. Dieter Reicherter"



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